Wenn ein geliebter Mensch stirbt, steht für die Angehörigen die Trauer im Vordergrund. Und trotzdem müssen in dieser Zeit viele praktische Dinge erledigt werden. Eine davon ist die Wohnung. Sie ist voller Erinnerungen, voller Dinge, die ein Leben lang gesammelt wurden, und gleichzeitig läuft die Miete weiter. Wir begleiten solche Situationen regelmäßig und wissen, wie schwer dieser Schritt für viele Familien ist.
Oft ist es eine große Entlastung, die Räumung in erfahrene Hände zu geben. Für eine einfühlsame und gründliche Entrümpelung in Berlin gibt es spezialisierte Betriebe wie Entrümpelung Adler24, die auch Haushaltsauflösungen nach einem Todesfall übernehmen. In diesem Beitrag zeigen wir Ihnen, welche Schritte jetzt wichtig sind, worauf Sie bei Mietvertrag und Erbe achten sollten und wie Sie die Auflösung so organisieren, dass Ihnen Zeit für das Wesentliche bleibt.
Erst einmal durchatmen: Sie müssen nicht alles sofort tun
In den ersten Tagen nach einem Todesfall stehen andere Dinge im Vordergrund: die Beerdigung, die Benachrichtigung von Familie und Freunden, die ersten Behördengänge. Die Wohnung muss nicht in dieser Woche geräumt werden. Viele Angehörige setzen sich unnötig unter Druck, weil sie glauben, sofort handeln zu müssen. Das ist in den allermeisten Fällen nicht so.
Was Sie in den ersten Tagen tun sollten: die Wohnung sichern, Fenster schließen, verderbliche Lebensmittel entfernen, Heizung auf eine niedrige Stufe stellen und den Briefkasten regelmäßig leeren. Wichtige Dokumente wie Testament, Versicherungspolicen, Kontoauszüge und den Mietvertrag sollten Sie an sich nehmen. Alles andere kann warten, bis Sie wieder etwas Kraft haben. Niemand erwartet, dass Sie in dieser Zeit alles perfekt organisieren.
Die Erbfrage zuerst klären
Bevor Sie mit der Auflösung beginnen, sollte klar sein, wer die Erben sind. Das ist nicht nur eine rechtliche Formalität. Wer als Erbe Gegenstände aus der Wohnung entfernt, verkauft oder entsorgt, kann damit die Erbschaft annehmen, auch ohne es zu wollen. Das ist besonders wichtig, wenn nicht klar ist, ob der Nachlass verschuldet ist. Die Frist für eine Ausschlagung der Erbschaft beträgt in der Regel sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall.
Wenn es mehrere Erben gibt, müssen sich alle über die Auflösung einig sein. Am besten setzen Sie sich zusammen und besprechen, wer was übernehmen möchte und wie mit dem restlichen Hausrat verfahren wird. Allgemeine Informationen zum Erbrecht und zur Erbschaft bietet das Bundesministerium der Justiz. Wir sind keine Juristen, und bei Unsicherheiten empfehlen wir immer eine Beratung beim Notar oder Anwalt.

Der Mietvertrag: Sonderkündigungsrecht nutzen
Mit dem Tod des Mieters endet der Mietvertrag nicht automatisch. Wenn niemand in der Wohnung mitgewohnt hat, geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese haben aber ein Sonderkündigungsrecht: Sie können den Mietvertrag innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod erfahren haben, mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Das gilt auch dann, wenn im Vertrag eine längere Kündigungsfrist vereinbart ist.
Sprechen Sie frühzeitig mit dem Vermieter. Viele Vermieter zeigen Verständnis und sind zu einer einvernehmlichen Lösung bereit, etwa zu einer früheren Beendigung, wenn die Wohnung schneller geräumt ist und neu vermietet werden kann. Halten Sie jede Vereinbarung schriftlich fest.
Verträge und laufende Kosten beenden
Neben der Miete laufen oft weitere Verträge: Strom, Gas, Telefon, Internet, Zeitungsabos, Versicherungen, Mitgliedschaften und Streamingdienste. Viele dieser Verträge lassen sich mit Vorlage der Sterbeurkunde außerordentlich kündigen. Legen Sie sich eine Liste an und arbeiten Sie sie nach und nach ab. Die Kontoauszüge der letzten Monate sind dabei eine gute Hilfe, weil Sie dort alle regelmäßigen Abbuchungen sehen.
Lesen Sie die Zählerstände ab und melden Sie Strom und Gas zum Auszugsdatum ab. Bei der Post können Sie einen Nachsendeauftrag einrichten, damit wichtige Briefe nicht verloren gehen.
Erinnerungsstücke: in Ruhe auswählen
Der emotional schwierigste Teil ist die Frage, was bleibt. Fotos, Briefe, Schmuck, ein Lieblingsbuch, eine Tasse, die immer auf dem Küchentisch stand. Nehmen Sie sich für diesen Schritt Zeit und gehen Sie die Wohnung, wenn möglich, gemeinsam mit anderen Angehörigen durch. Viele Familien legen fest, dass jeder ein paar Dinge auswählen darf, bevor die eigentliche Räumung beginnt.

Achten Sie dabei auch auf versteckte Wertsachen und wichtige Unterlagen. Ältere Menschen bewahren Geld, Schmuck oder Dokumente manchmal an ungewöhnlichen Orten auf: in Buchseiten, in Schuhkartons, in der Küche oder in Kleidungsstücken. Gehen Sie deshalb gründlich vor, bevor Sie etwas entsorgen oder abholen lassen. Ein seriöser Entrümpelungsbetrieb achtet ebenfalls darauf und übergibt Ihnen gefundene Wertsachen und Dokumente.
Was mit Möbeln und Hausrat passiert
Nicht alles muss entsorgt werden. Gut erhaltene Möbel, Geschirr und Kleidung können an Familie und Freunde weitergegeben, verkauft oder gespendet werden. Sozialkaufhäuser und gemeinnützige Organisationen freuen sich oft über gut erhaltene Dinge. Hochwertige oder antike Möbel können Sie von einem Händler schätzen lassen. Bei manchen Entrümpelungen wird der Wert verwertbarer Gegenstände mit den Kosten verrechnet.
Wenn einzelne Möbel in die Wohnung eines Angehörigen ziehen sollen, übernehmen wir gern den Transport. Und wenn noch nicht entschieden ist, wer was bekommt, kann eine Zwischenlagerung helfen, damit die Wohnung trotzdem fristgerecht übergeben werden kann. Wie das funktioniert, lesen Sie in unserem Beitrag zum Einlagern von Möbeln.
Die eigentliche Räumung: selbst oder mit Profis?
Eine Wohnung, in der ein Mensch jahrzehntelang gelebt hat, ist oft bis unter die Decke gefüllt. Keller, Dachboden und Abstellkammer kommen noch dazu. Wer das allein räumen möchte, braucht viel Zeit, Kraft, einen Transporter und Wissen über die richtige Entsorgung von Sperrmüll, Elektrogeräten und Schadstoffen. Für viele Angehörige ist das neben Trauer, Beruf und Familie kaum zu schaffen.

Ein professioneller Entrümpelungsbetrieb räumt eine Wohnung meist in ein bis zwei Tagen, trennt Wertstoffe, entsorgt fachgerecht und übergibt die Wohnung besenrein. Viele Angehörige empfinden es als Erleichterung, nicht selbst jeden Gegenstand in die Hand nehmen zu müssen. Wie eine Entrümpelung generell abläuft, haben wir in unserem Ratgeber zur Entrümpelung vor dem Umzug beschrieben.
Wenn Angehörige weit entfernt wohnen
Nicht selten leben die Kinder oder Enkel nicht in Berlin, sondern in einer anderen Stadt oder sogar im Ausland. Dann ist es kaum möglich, über Wochen immer wieder anzureisen, um die Wohnung nach und nach zu räumen. In solchen Fällen hilft eine gute Planung: Ein oder zwei Besuche, bei denen Erinnerungsstücke, Dokumente und Wertsachen gesichtet und mitgenommen werden, und danach eine professionelle Räumung, die ohne Anwesenheit der Familie stattfinden kann.
Vereinbaren Sie mit dem beauftragten Betrieb genau, was mit welchen Gegenständen passieren soll, und lassen Sie sich Fotos vom Ergebnis schicken. Den Schlüssel können Sie hinterlegen oder per Einschreiben senden. Auch die Übergabe an den Vermieter lässt sich oft so organisieren, dass Sie nicht persönlich anwesend sein müssen, zum Beispiel durch eine Vollmacht für eine Vertrauensperson in Berlin.
Die Übergabe an den Vermieter
Zum Schluss wird die Wohnung an den Vermieter übergeben. Klären Sie vorher, ob Schönheitsreparaturen anstehen und ob diese laut Mietvertrag überhaupt geschuldet sind. Erstellen Sie gemeinsam mit dem Vermieter ein Übergabeprotokoll, geben Sie alle Schlüssel zurück und notieren Sie die Zählerstände. Die Mietkaution gehört zum Nachlass und wird an die Erben ausgezahlt, sobald alle Forderungen geklärt sind.
Auf sich selbst achten
Eine Wohnungsauflösung nach einem Todesfall ist körperlich und seelisch anstrengend. Erlauben Sie sich Pausen, teilen Sie die Aufgaben mit anderen und nehmen Sie Hilfe an, wenn sie angeboten wird. Es ist völlig in Ordnung, beim Aussortieren innezuhalten, zu weinen oder zu lachen über eine Erinnerung, die plötzlich auftaucht. Dieser Prozess ist auch ein Teil des Abschiednehmens.
Wenn Sie Unterstützung beim Transport von Erinnerungsstücken oder Möbeln brauchen, sprechen Sie uns an. Über unser Kontaktformular erreichen Sie uns jederzeit, und wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation.
Häufig gestellte Fragen
Wie schnell muss eine Wohnung nach einem Todesfall geräumt werden?
Nicht sofort. Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Viele Vermieter sind außerdem zu einvernehmlichen Lösungen bereit.
Nehme ich die Erbschaft an, wenn ich die Wohnung räume?
Das kann passieren, wenn Sie als Erbe über Nachlassgegenstände verfügen. Klären Sie die Erbfrage deshalb vorher, besonders wenn der Nachlass verschuldet sein könnte.
Wer zahlt die Kosten für die Wohnungsauflösung?
In der Regel die Erben aus dem Nachlass. Der Wert verwertbarer Gegenstände kann bei manchen Entrümpelungen mit den Kosten verrechnet werden.
Was passiert mit Wertsachen, die bei der Räumung gefunden werden?
Ein seriöser Entrümpelungsbetrieb übergibt gefundene Wertsachen und wichtige Dokumente an die Angehörigen.

