Kaum ein Thema sorgt bei der Wohnungsübergabe für so viel Streit wie die Wände. Der Vermieter möchte frisch gestrichene, helle Flächen sehen. Der Mieter fragt sich, ob er dazu überhaupt verpflichtet ist. Und zwischen beiden steht oft ein Mietvertrag, dessen Klauseln längst nicht mehr so gelten, wie sie formuliert sind. Wir erleben diese Situation bei unseren Auszugskunden regelmäßig und helfen gerne, sie zu entschärfen.
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Falls Sie das Streichen lieber einem Fachbetrieb überlassen möchten, lohnt ein Blick auf diese Preisübersicht für Malerarbeiten in Berlin, damit Sie wissen, mit welchem Budget Sie rechnen sollten. In diesem Beitrag erklären wir, wann Sie streichen müssen, wann nicht, und wie Sie es selbst so hinbekommen, dass bei der Übergabe keine Diskussion entsteht.
Muss ich beim Auszug überhaupt streichen?
Die kurze Antwort lautet: nicht automatisch. Grundsätzlich ist der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung zuständig. Er darf diese Pflicht aber über den Mietvertrag auf den Mieter übertragen, und genau das nennt man Schönheitsreparaturen. Dazu zählen vor allem das Streichen von Wänden und Decken, von Heizkörpern und Innentüren.
Entscheidend ist also, was in Ihrem Vertrag steht und ob diese Regelung wirksam ist. Viele ältere Mietverträge in Berlin enthalten Klauseln, die nach heutiger Rechtsprechung unwirksam sind. Ist die Klausel unwirksam, müssen Sie in der Regel gar nicht renovieren. Das ist keine Kleinigkeit, sondern kann Ihnen mehrere Hundert Euro und ein ganzes Wochenende sparen.
Welche Klauseln im Mietvertrag oft unwirksam sind
Der Bundesgerichtshof hat in den vergangenen Jahren eine ganze Reihe typischer Vertragsklauseln gekippt. Besonders häufig betroffen sind:
- Starre Fristen: Formulierungen wie „Küche und Bad alle drei Jahre“ ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Zustands.
- Unrenoviert übernommene Wohnungen: Wer eine Wohnung unrenoviert bekommen hat und dafür keinen angemessenen Ausgleich erhielt, muss beim Auszug normalerweise nicht renovieren.
- Quotenklauseln: Regelungen, nach denen Sie anteilig für eine Renovierung zahlen sollen, obwohl sie noch gar nicht fällig ist.
- Endrenovierung unabhängig vom Zustand: Die Pflicht, beim Auszug immer zu streichen, egal wie lange Sie dort gewohnt haben.
Ob Ihre Klausel betroffen ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Verlässliche Informationen und die Möglichkeit einer Beratung bietet der Deutsche Mieterbund. Wir sind keine Juristen, aber wir raten unseren Kunden immer: Erst den Vertrag prüfen lassen, dann zum Pinsel greifen.
Kräftige Farben und bunte Wände: was bei der Rückgabe gilt
Während der Mietzeit dürfen Sie Ihre Wände grundsätzlich so gestalten, wie Sie möchten. Das dunkelblaue Schlafzimmer oder die terrakottafarbene Küchenwand sind also kein Problem. Anders sieht es bei der Rückgabe aus. Hier kann der Vermieter verlangen, dass die Wände in einem neutralen, hellen Ton zurückgegeben werden, der für möglichst viele Nachmieter akzeptabel ist.

Das gilt nach der Rechtsprechung sogar dann, wenn Sie eigentlich keine wirksame Renovierungspflicht haben, sofern Sie die Wohnung mit neutralen Wänden übernommen und dann farbig gestrichen haben. Kräftige Töne müssen deshalb meistens überstrichen werden. Planen Sie hier ausreichend Zeit ein, denn dunkle Farben brauchen oft zwei oder sogar drei Anstriche, bis nichts mehr durchschimmert.
Richtig vorbereiten: der Teil, den viele überspringen
Die meisten Anstriche misslingen nicht beim Streichen, sondern schon davor. Nehmen Sie sich für die Vorbereitung genauso viel Zeit wie für das Malen selbst. Das bedeutet konkret: Dübellöcher sauber verspachteln und nach dem Trocknen glatt schleifen, Fußleisten, Fensterrahmen und Steckdosen sorgfältig abkleben und den Boden vollflächig abdecken.
Ein Tipp aus der Praxis: Reinigen Sie Wände in Küche und Flur vorher mit einem leicht feuchten Tuch. Fett und Staub sorgen sonst dafür, dass die Farbe schlecht haftet und Flecken später wieder durchscheinen. Stark verräucherte oder vergilbte Stellen brauchen oft einen speziellen Isoliergrund, sonst sehen Sie den Rand auch nach dem dritten Anstrich noch.

So streichen Sie sauber und ohne Streifen
Für große Flächen ist eine gute Farbrolle mit mittlerem Flor das wichtigste Werkzeug. Beginnen Sie immer an der Decke und arbeiten Sie sich dann zu den Wänden vor. Die Ecken und Kanten streichen Sie zuerst mit einem Pinsel vor, anschließend rollen Sie die Fläche in gleichmäßigen Bahnen, und zwar nass in nass. Genau das verhindert die berühmten Ansätze und Streifen.
Arbeiten Sie eine Wand zügig durch, ohne große Pausen. Wenn Sie mittendrin aufhören, trocknet der Rand an und Sie sehen später eine deutliche Kante. Lüften Sie während und nach dem Streichen gut, aber vermeiden Sie direkte Zugluft und pralle Sonne auf der frischen Farbe. Das Klebeband ziehen Sie am besten ab, solange die Farbe noch leicht feucht ist, dann reißt die Kante nicht aus.
Bei der Farbe selbst lohnt sich Sparsamkeit selten. Günstige Wandfarben decken oft so schlecht, dass Sie am Ende drei Anstriche brauchen, wo eine gute Farbe mit einem oder zwei auskommt. Achten Sie auf die Deckkraftklasse, die auf dem Eimer angegeben ist. Klasse 1 oder 2 ist für Renovierungen beim Auszug meistens die bessere Wahl. Und mischen Sie bei größeren Flächen alle Eimer einmal in einem großen Gefäß zusammen. So vermeiden Sie leichte Farbunterschiede zwischen zwei Chargen, die man bei Tageslicht an einer großen Wand sofort sieht.
Der richtige Zeitpunkt im Umzugsablauf
Viele Menschen wollen erst streichen, wenn die Wohnung komplett leer ist. Das ist verständlich, führt aber oft zu Zeitdruck, weil zwischen Umzug und Übergabe kaum Tage liegen. Besser ist es, das Streichen fest in den Umzugsplan einzubauen und Räume, die früh leer sind, schon vorher zu erledigen.

Ein bewährter Ablauf sieht so aus: Zuerst packen und die Möbel in die Raummitte schieben oder gleich abtransportieren, dann Raum für Raum streichen und zum Schluss die Endreinigung machen. So vermeiden Sie, dass frische Farbe von Möbeln verkratzt oder Staub vom Putzen in die feuchte Wand zieht. Worauf Sie bei der abschließenden Reinigung achten sollten, haben wir in unserem Ratgeber zur Endreinigung nach dem Umzug zusammengestellt.
Selbst streichen oder Profis beauftragen?
Eine kleine Wohnung mit hellen, glatten Wänden streichen viele Menschen problemlos selbst. Sobald aber hohe Altbaudecken, Stuck, dunkle Farben oder Raufaser mit vielen Schäden ins Spiel kommen, wird es aufwendig. Hinzu kommt die Zeit: Neben Packen, Umzugsorganisation und Job bleibt oft kaum Luft für ein ganzes Renovierungswochenende.
Wir bieten neben dem Umzug selbst auch Handwerksleistungen wie Streichen und Tapezieren an. Viele Kunden kombinieren beides, sodass am Umzugstag die Möbel rausgehen und kurz darauf die Wände fertig sind. Was wir im Einzelnen übernehmen können, lesen Sie auf unserer Seite mit allen Leistungen von Stillberg Umzüge.
Die Übergabe: so vermeiden Sie Streit
Egal, ob Sie selbst gestrichen haben oder nicht: Gehen Sie mit dem Vermieter jeden Raum gemeinsam durch und halten Sie den Zustand in einem Übergabeprotokoll fest. Machen Sie zusätzlich eigene Fotos mit gutem Licht, idealerweise von jeder Wand. Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen, und lassen Sie sich eine Kopie des Protokolls geben.
Werden Mängel festgestellt, sollten diese möglichst konkret beschrieben werden. „Wände nicht ordnungsgemäß“ ist zu vage. „Wohnzimmer, Fensterwand, streifiger Anstrich rechts“ ist dagegen etwas, womit beide Seiten arbeiten können. Oft lässt sich ein kleiner Mangel noch am selben Tag beheben, wenn Sie Farbe und Rolle griffbereit haben.
Kurze Checkliste für Ihre Malerarbeiten beim Auszug
Zum Abschluss die wichtigsten Punkte in der richtigen Reihenfolge: Mietvertrag prüfen, ob und was renoviert werden muss. Farbton klären, am besten Weiß oder ein sehr heller Naturton. Material rechtzeitig besorgen, dabei lieber einen Eimer mehr als zu wenig. Löcher spachteln, abkleben, abdecken. Decke vor Wand, Kanten vor Fläche, nass in nass. Und zum Schluss gut lüften und die Übergabe mit Protokoll und Fotos dokumentieren.
Wenn Sie beim Auszug Unterstützung brauchen, sei es beim Transport, beim Streichen oder bei beidem, sprechen Sie uns gerne über unser Kontaktformular an.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich beim Auszug streichen, wenn im Vertrag nichts steht?
Wenn der Mietvertrag keine wirksame Regelung zu Schönheitsreparaturen enthält, müssen Sie in der Regel nicht renovieren. Kräftige Farben, die Sie selbst aufgetragen haben, sollten Sie trotzdem neutral überstreichen.
Welche Farbe ist bei der Wohnungsübergabe sicher?
Weiß oder ein sehr heller, neutraler Farbton ist nahezu immer akzeptiert. Damit vermeiden Sie Diskussionen mit dem Vermieter.
Wie viel Farbe brauche ich für eine Wohnung?
Das hängt von Fläche, Untergrund und Deckkraft ab. Als grobe Orientierung gilt: Die Wandfläche ist etwa dreimal so groß wie die Grundfläche. Die genaue Ergiebigkeit steht auf dem Farbeimer.
Kann ich Wände streichen, während die Möbel noch in der Wohnung sind?
Ja, wenn Sie die Möbel in die Raummitte schieben und gut abdecken. Einfacher und sauberer ist es aber, wenn der Raum bereits leer ist.

