Die Kartons sind ausgepackt, die Möbel stehen, und jetzt soll die neue Wohnung endlich wie Ihr Zuhause aussehen. Eine Akzentwand im Wohnzimmer, Bilder im Flur, neue Lampen, vielleicht ein schönerer Boden in der Küche. Doch bei einer Mietwohnung stellt sich schnell die Frage: Darf ich das überhaupt? Wir bekommen sie nach fast jedem Umzug gestellt, und die Antwort ist oft erfreulicher, als viele denken.
Wer die Wände nicht selbst gestalten möchte, findet in einem Fachbetrieb wie dem Malerbetrieb Mitte in Berlin Unterstützung für Farbe, Tapete und Wandgestaltung. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick, welche Veränderungen Mieter in der Regel ohne Erlaubnis vornehmen dürfen, wo Sie besser vorher fragen und woran Sie beim Auszug denken sollten.
Der Grundsatz: Sie dürfen wohnen, wie Sie möchten
Mit dem Mietvertrag erhalten Sie das Recht, die Wohnung zu nutzen. Das umfasst mehr, als viele glauben. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch muss der Vermieter Ihnen die Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch überlassen, nachzulesen in Paragraf 535 BGB. Zu diesem Gebrauch gehört, dass Sie sich einrichten, dekorieren und die Wohnung nach Ihrem Geschmack gestalten.
Die Grenze verläuft dort, wo Sie in die Bausubstanz eingreifen oder Veränderungen vornehmen, die sich beim Auszug nicht mit vertretbarem Aufwand rückgängig machen lassen. Als Faustregel gilt: Was Sie ohne Werkzeug oder mit einfachen Mitteln wieder in den Ursprungszustand bringen können, ist meistens in Ordnung. Wer sich im Einzelfall unsicher ist, sollte vorher schriftlich beim Vermieter nachfragen. Wir sind keine Juristen und geben hier nur eine Orientierung aus unserer Praxis.
Das dürfen Mieter in der Regel ohne Erlaubnis
Die folgenden Veränderungen gelten nach gängiger Rechtsprechung als normaler Wohngebrauch:
- Wände streichen: Während der Mietzeit dürfen Sie Wände in jeder Farbe streichen, auch in kräftigen Tönen.
- Tapezieren: Neue Tapeten sind erlaubt, sofern der Untergrund nicht beschädigt wird.
- Dübel setzen: Bilder, Regale, Lampen und Hängeschränke aufhängen ist Teil des normalen Wohnens, in üblichem Umfang.
- Lampen und Vorhänge anbringen: Eigene Leuchten, Gardinenstangen und Rollos sind erlaubt.
- Teppiche verlegen: Lose Teppiche und Läufer sind unproblematisch.
- Pflanzen und Deko auf dem Balkon: Blumenkästen innen am Geländer, Pflanzkübel und Sichtschutz, der nicht fest verschraubt wird.

Hier sollten Sie vorher fragen
Einige Maßnahmen gehen über den normalen Gebrauch hinaus. Dann ist die Zustimmung des Vermieters nötig oder zumindest dringend zu empfehlen:
- Bodenbeläge fest verlegen: Laminat oder Vinyl, das verklebt wird, greift in die Substanz ein. Klickvinyl, das schwimmend verlegt wird, ist oft unproblematischer, sollte aber trotzdem abgesprochen werden.
- Wände entfernen oder einziehen: Das ist ohne Erlaubnis tabu, auch bei leichten Trockenbauwänden.
- Fliesen legen oder entfernen: Veränderungen in Küche und Bad betreffen oft auch Abdichtung und Leitungen.
- Elektrik und Leitungen: Neue Steckdosen, verlegte Leitungen oder ein anderer Anschlussort für den Herd gehören in Fachhand und brauchen die Zustimmung des Vermieters.
- Außenbereich: Markisen, Satellitenschüsseln und fest montierter Sichtschutz verändern das Erscheinungsbild des Hauses.
Holen Sie die Zustimmung schriftlich ein und klären Sie gleich mit, ob Sie die Veränderung beim Auszug wieder zurückbauen müssen. So vermeiden Sie Streit, wenn Sie Jahre später ausziehen.
Farbe und Tapete: freie Wahl mit einer Einschränkung
Viele Mieter trauen sich an kräftige Farben nicht heran, weil sie Angst vor dem Auszug haben. Dabei ist die Rechtslage ziemlich klar: Während der Mietzeit bestimmen Sie die Farbe. Ob das Schlafzimmer dunkelblau, die Küche grün oder das Kinderzimmer bunt gestreift ist, geht den Vermieter nichts an.

Die Einschränkung betrifft den Auszug. Haben Sie die Wohnung mit hellen, neutralen Wänden übernommen, müssen Sie sie in aller Regel auch so zurückgeben. Planen Sie das also von Anfang an ein. Wie das Streichen beim Auszug am besten gelingt und welche Klauseln im Mietvertrag unwirksam sein können, haben wir in unserem Ratgeber zum Streichen beim Auszug ausführlich erklärt.
Bohren, Dübeln, Aufhängen: wie viel ist zu viel?
Dübellöcher gehören zum normalen Wohnen. Niemand muss seine Bilder mit Klebestreifen aufhängen. Problematisch wird es erst bei einer übermäßigen Anzahl oder bei Löchern an Stellen, wo sie Schaden anrichten können. Das betrifft vor allem Fliesen. Bohren Sie in Küche und Bad deshalb möglichst in die Fugen statt in die Fliese selbst, denn Löcher in Fugen lassen sich beim Auszug unsichtbar schließen.
Vor jedem Bohren sollten Sie prüfen, ob hinter der Wand Leitungen verlaufen. Stromkabel liegen meist senkrecht über und unter Schaltern und Steckdosen sowie waagerecht ein Stück unter der Decke. Ein günstiges Leitungssuchgerät gibt zusätzliche Sicherheit, gerade in Altbauten, wo Kabel manchmal an überraschenden Stellen verlaufen.
Auch das Material der Wand spielt eine Rolle. In Berliner Altbauten treffen Sie häufig auf Ziegel mit dickem Putz, in Neubauten auf Beton und in vielen Dachgeschossen auf Gipskartonwände. Für jede Wandart gibt es passende Dübel. Ein schwerer Hängeschrank an einer Gipskartonwand braucht spezielle Hohlraumdübel, sonst hält er nicht lange. Wenn Sie unsicher sind, klopfen Sie vorher auf die Wand. Klingt sie hohl, ist Vorsicht geboten.
Mietfreundliche Ideen, die viel verändern
Man muss nicht bohren oder streichen, um einen Raum komplett zu verändern. Einige Ideen, die wir bei Kunden immer wieder sehen und die sich beim Auszug spurlos entfernen lassen:
- Bilderleisten statt vieler einzelner Nägel, so wechseln Sie Bilder ohne neue Löcher
- Klebefolie für Küchenfronten oder alte Fliesen, die sich rückstandsfrei lösen lässt
- große Teppiche, die einen ungeliebten Boden fast vollständig verdecken
- Stehleuchten und Leuchten mit Stecker statt fest installierter Deckenlampen
- Klemmgardinenstangen und Plissees zum Klemmen, ganz ohne Bohren
Gerade in den ersten Wochen nach dem Umzug lohnt es sich, mit solchen Lösungen zu starten. Oft merkt man erst nach einiger Zeit, wie man einen Raum wirklich nutzt, und kann dann gezielter entscheiden, was dauerhaft verändert werden soll.
Licht ist übrigens einer der größten Hebel, den viele unterschätzen. Eine einzige Deckenleuchte lässt selbst schöne Räume kahl wirken. Mehrere Lichtquellen auf unterschiedlichen Höhen, etwa eine Stehleuchte, eine kleine Tischlampe und eine Lichterkette im Regal, schaffen dagegen sofort eine gemütliche Atmosphäre. Und das Beste daran: Beim Auszug stecken Sie einfach alles aus und nehmen es mit.

Schon beim Einzug an den Auszug denken
Das klingt paradox, spart aber später viel Ärger. Fotografieren Sie beim Einzug jeden Raum, bevor Sie irgendetwas verändern. Bewahren Sie Originalteile auf, die Sie austauschen, zum Beispiel alte Lampen, Türgriffe oder den Duschkopf. Beim Auszug bauen Sie diese einfach wieder ein und nehmen Ihre eigenen Teile mit.
Notieren Sie außerdem, welche Veränderungen Sie mit dem Vermieter abgesprochen haben, und heben Sie die schriftliche Zustimmung zusammen mit dem Mietvertrag auf. Wer in fünf oder zehn Jahren auszieht, erinnert sich sonst kaum noch an die Details. Ein einfacher Ordner oder ein Ordner auf dem Computer mit dem Namen der Wohnung reicht völlig aus. Dort landen Fotos, Zustimmungen und Rechnungen für größere Anschaffungen, die Sie später vielleicht mitnehmen möchten.
Wann sich Profis für die Verschönerung lohnen
Kleine Arbeiten wie Bilder aufhängen oder eine Wand streichen schaffen die meisten Menschen gut selbst. Bei Tapezierarbeiten mit Mustertapete, hohen Altbaudecken, Stuckelementen oder aufwendigen Wandgestaltungen sieht das anders aus. Hier macht sich die Erfahrung von Fachleuten schnell bezahlt, denn schief gesetzte Tapetenbahnen oder Farbnasen fallen jeden Tag ins Auge.
Wir übernehmen neben dem Umzug auch Handwerksleistungen wie Streichen, Tapezieren und kleinere Trockenbauarbeiten. Das ist besonders praktisch, wenn Sie direkt nach dem Einzug renovieren möchten und alles aus einer Hand haben wollen. Einen Überblick finden Sie auf unserer Seite zu den Leistungen. Für eine persönliche Beratung erreichen Sie uns über das Kontaktformular.
Häufig gestellte Fragen
Darf ich in meiner Mietwohnung die Wände bunt streichen?
Ja, während der Mietzeit dürfen Sie die Farben frei wählen. Beim Auszug müssen kräftige Farben in der Regel wieder in einen hellen, neutralen Ton überstrichen werden.
Wie viele Dübellöcher sind in einer Mietwohnung erlaubt?
Eine feste Zahl gibt es nicht. Dübellöcher in üblichem Umfang gehören zum normalen Wohngebrauch. Bei Fliesen sollten Sie möglichst in die Fugen bohren.
Darf ich als Mieter Laminat oder Vinyl verlegen?
Schwimmend verlegte Böden, die sich rückstandsfrei entfernen lassen, sind oft möglich. Sprechen Sie das aber vorher mit dem Vermieter ab, verklebte Böden brauchen in jedem Fall seine Zustimmung.
Muss ich Veränderungen beim Auszug zurückbauen?
Grundsätzlich ja, wenn nichts anderes vereinbart ist. Halten Sie deshalb schriftlich fest, welche Veränderungen der Vermieter genehmigt hat und ob sie bleiben dürfen.

